Wahlordnung

der Deutschen Polizeigewerkschaft im dbb
Landesverband Sachsen e. V.
(DPolG Sachsen)

§ 1
Wahl der Kreisvorstände

(1) Sie setzen sich wie folgt zusammen:
- Vorsitzender
- Stellvertreter
- Schatzmeister
- Frauenbeauftragte
- Beisitzer (je nach Größe des Kreisverbandes bis zu sechs)

(2) Wahl der Kreisvorstände im Rahmen einer Mitgliederversammlung.
Der amtierende Kreisvorsitzende beruft eine Mitgliederversammlung zur Wahl eines Kreisvorstandes ein.
Zur Mitgliederversammlung wird ein Wahlleiter gewählt, eine Wahlliste angelegt und durch offene Vorschläge vervollständigt.
Die Wahlform (offen oder geheim) wird durch die anwesenden Mitglieder bestimmt.
Es müssen alle organisatorischen Voraussetzungen für jede Wahlform vorhanden sein. Durch den Wahlleiter ist ein Wahlprotokoll zu fertigen und eine Kopie an die Landesgeschäftsstelle zu senden.
Der neue Kreisvorstand führt im Anschluss seine erste konstituierende Sitzung durch.

(3) Wahlen der Kreisvorstände im Rahmen einer Briefwahl
Ausgabe von Kandidatenanträgen für die Funktionen an alle Mitglieder des Kreisverbandes (einzelne Funktionen können auf einem Kandidatenantrag aufgeführt sein und die Ausgabe kann auf dem Postweg erfolgen).
Jeder kann bei entsprechender Bereitschaft für eine beliebige Funktion kandidieren, indem er Name, Funktion und Unterschrift auf den Antrag setzt.
Nach dem Abgabetermin werden die Kandidaten auf Wahllisten unter einzelner Aufführung der Funktionen in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge gesetzt. Nach jedem Kandidaten muss ein entsprechendes Freifeld zum Ankreuzen vorhanden sein.
Die Listen werden vervielfältigt und an jedes Mitglied unter Beilegung eines frankierten Umschlages ausgegeben bzw. versandt.
Der Rücksendungstermin muss auf den Wahllisten angegeben sein.
Jedes Mitglied kann durch Ankreuzen geheim wählen und die Liste ohne Angabe des Absenders termingemäß zurücksenden.
Die Wahlleitung (amtierender Kreisvorsitzender und zwei weitere gewählte Mitglieder) hält die Wahllisten in einer Wahlurne verschlossen.
Am Abgabetermin zählt die Wahlleitung die Stimmen öffentlich aus und der neue Vorstand führt anschließend seine erste konstituierende Sitzung durch.

§ 2

Wahl des Landesvorstandes

(1) Die Wahl erfolgt für folgende Funktionen:
- Landesvorsitzender
- Stellvertreter
- Stellvertreter
- Stellvertreter
- Landesgeschäftsführer
- Landesschatzmeister
- Landesrechtsschutzbeauftragter
- Landesfrauenbeauftragte
- Landesjugendbeauftragter, gleichzeitig Beauftragter für die Bereitschaftspolizei
- Landestarifbeauftragter
- Landesseniorenbeauftragter
- Landesbeauftragter Neue Medien
- den gewählten Kreisvorsitzenden in den Kreisverbänden(keine Doppelfunktion
zulässig)

(2) Wahlmodus
Auf dem Landesdelegiertentag wird an einem dazu vorgesehenen Tagesordnungspunkt offen eine Wahlkommission vom Delegiertentag gewählt.
Diese Wahlkommission eröffnet zunächst die Kandidatenliste mit dem Vorschlag des Landesvorstandes für die Wahl des Landesvorsitzenden.
Dann erfolgt die Öffnung dieser Kandidatenliste für die Vorschläge der Delegierten.
Bei Einverständnis der Vorgeschlagenen, werden sie auf die Liste gesetzt. Werden keine Vorschläge genannt, wird die Liste geschlossen.
Die Liste wird am Ort der Wahl für jeden sichtbar ausgelegt.
Nach Ausgabe der Wahlzettel erfolgt der Gang zur Wahlurne.
Jeder hat die Möglichkeit, an einem für niemand sichtbaren Ort seine Wahl in Ruhe treffen zu können. (Der Name muss auf den Zettel mit der entsprechenden Funktion geschrieben werden). Die Kandidatenliste muss dabei sichtbar sein.
Die Wahlzettel werden durch die Delegierten selbst in eine bereitstehende Wahlurne eingeworfen. Danach erfolgt eine öffentliche Auszählung der geheimen Wahl.
Dazu ist eine Pause der Sitzung durchzuführen. Der Leiter der Wahlkommission gibt nach Auszählung der Stimmen das Ergebnis bekannt.
Nach gleichem Wahlmuster erfolgt anschließend die Wahl der drei Stellvertreter.
Nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, erfolgt dann in gleicher Weise die Wahl des/r
- Landesgeschäftsführer
- Landesschatzmeisters
- Landesrechtsschutzbeauftragten
- Landesfrauenbeauftragten
- Landesjugendbeauftragten
- Landestarifbeauftragten
- Landesseniorenbeauftragten
- Landesbeauftragter Neue Medien

Nach Beendigung der geheimen Wahlhandlung erfolgt offen die Wahl der beiden Rechnungsprüfer.
Der neu gewählte Landesvorstand begibt sich anschließend zur ersten konstituierenden Sitzung. Danach erfolgt ein kurzes Statement des neuen Landesvorsitzenden.

§ 3

In-Kraft-Treten

Die Neufassung der Wahlordnung der DPolG Sachsen wurde vom Landesdelegiertentag am 17.09.2010 in Dresden beschlossen.
Die bisher geltende Wahlordnung verliert ihre Gültigkeit.