Recht & Steuern

Aufgegliedert auf die rechtlichen Fachrichtungen kannst Du hier Deine Fragen an eine kompetente Stelle richte. Für eine erste Antwort steht Dir fachkundige Hilfe zur Seite.

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  • Tarifrecht
  • Beamtenrecht
  • Disziplinarrecht
  • Arbeitsrecht
    Individualarbeitsrecht auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, Kündigung, Gehalt, Vergütung, zu Fällen von Mobbing und Diskriminierung, zu Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht, zu Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Sperrzeiten, Zeugnisformulierungen oder zum Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz. Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie als Gekündigter oder in Unternehmen Ihre Personalabteilung bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen durch uns unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung — zum Beispiel in Fällen, die dem Schwerbehindertenschutz unterliegen —, Prozessführung sowie Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören hier zu unseren Leistungen.

    Im öffentlichen Dienstrecht werden Angestellte und Beamte des öffentlichen Dienstes in Auseinandersetzungen mit dem Dienstherrn um Versetzung, Umsetzung, Entlassung, Besoldung und Dienstfähigkeit vertreten. Hierbei müssen unter anderem der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) und das Vergütungsrecht beachtet werden.

  • Mietrecht
    Im Mietrecht übernimmen wir Mandate für Mieter oder Vermieter. Wir stehen unseren Mandanten beispielsweise bei Fragen zu Mietvertrag, Mietzins, Mietdauer, Kündigung, Kostenabwehr und ähnlichem zur Seite.Außerdem unterstützen wir die Klärung rechtlicher Differenzen und die Durchsetzung von Ansprüchen betreffend Schönheitsreparaturen, Mängel der Mietsache, Tierhaltung, Kaution et cetera.
  • Erbrecht
    Ein weiterer Schwerpunkt ist das Erbrecht. Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier suchen wir den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die gewillkürte Erbfolge wird durch ein Testament erstellt, die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten, bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge – unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte – ist von Ihrem Willen abhängig.Unsere anwaltliche Beratung hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen.
  • Strafrecht
    Regelmäßig empfiehlt sich, so früh wie möglich anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
    Sie haben eine polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Vorladung als Beschuldigter oder als Zeuge erhalten? Sie wurden „nebenbei“ von einem Polizeibeamten zu einem „Vorfall“ befragt? Sie wurden informiert, dass gegen Sie eine Strafanzeige erstattet wurde? Ihr Wohnung oder Ihr Büro wurde durchsucht? Sie haben eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten?

    Dann ist es höchste Zeit, einen Strafverteidiger einzuschalten. Denn dieser kann im Gegensatz zu Ihnen Akteneinsicht bei Staatsanwaltschaft oder Gericht erhalten, und überprüfen, auf welcher Grundlage Polizei, Staatsanwaltschaft oder die Finanzbehörden gegen Sie ermitteln.

    Vertrauen Sie hier neben unserer fundierten Kenntnis im Strafprozessrecht auch auf unser Verhandlungsgeschick und unser Durchsetzungsvermögen. Wir können durch frühzeitige Kontaktaufnahme einen maßgeblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens nehmen.

  • VerwaltungsrechtWir beraten im wesentlichen mittelständische Unternehmen. Einer der Tätigkeitsschwerpunkte von uns ist dabei das Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht.Wir beraten in allen relevanten prozessualen Fragestellungen, insbesondere in Widerspruchsverfahren, Klagen vor den Verwaltungsgerichten, den Baulandkammern sowie im einstweiligen Rechtsschutz.

    Ferner gehört das Umwelt- und Planungsrecht zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten. Wir begleiten Genehmigungsverfahren nach BlmSchG, WHG, KrW-/AbfG , Bebauungsplanverfahren sowie Planfeststellungsverfahren in der Verkehrswegeplanung z.B. Straßen-, Personenbeförderungs- und Eisenbahnrecht.

    Im Altlastenbereich und im Umwelthaftungsrecht besitzen wir eine ausgezeichnete Beratungskompetenz, insbesondere unterstützen wir Unternehmen bei diesbezüglichen Risikoanalysen, auch hinsichtlich der persönlichen Haftungsrisiken, der im Unternehmen tätigen Führungskräfte und besitzen besondere Kompetenz in der Abwehr staatlicher Ansprüche durch den Abschluss öffentlich- rechtlicher Verträge.

  • Arzt- und Medizinrecht
    Auf dem Gebiet des Arzt- und Medizinrechts verfolgen wir vornehmlich arzthaftungsrechtliche Ansprüche nach einem Behandlungsfehler. Wir machen die den Mandanten zustehenden Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche nicht nur vor den Gerichten geltend, sondern betreuen diese auch in den regelmäßig vorgeschalteten Verfahren vor den Schlichtungsstellen der Ärztekammern.

    Neben dem Arzthaftungsrecht sind wir auch im Arztrecht tätig und vertreten die Mandanten insbesondere in Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen, Zulassungs- und Disziplinarverfahren und beraten über die verschiedenen ärztlichen Kooperationsmöglichkeiten.

  • Baurecht
    Nachteilige Vertragsklauseln, mangelhafte Durchführung und Probleme in der Gewährleistungsphase bereiten einem als
    Auftraggeber eines Bauwerkes oftmals mehr Kopfzerbrechen, als einem lieb ist. Auf der anderen Seite hat auch das ausführende Unternehmen oft genug mit unerwünschten Problemen zu kämpfen. So führen zunächst nur undeutliche und sich dann während des Bauablaufes ständig ändernde Wünsche und Vorgaben des Auftraggebers für den Auftragnehmer oftmals zu erheblichen Schwierigkeiten. Auch lässt die Zahlungsmoral auf Seiten der Auftraggeber in vielen Fällen zu wünschen übrig und bringt so das ausführende Unternehmen nicht selten in eine existenzbedrohende Lage. Bei Bauvorhaben existiert demnach regelmäßig ein hoher Bedarf an juristischer Beratung, ganz gleich, ob diese baubegleitend oder nachträglich bei der Auseinandersetzung von Bauherr und Baufirma stattfindet. Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt im privaten Baurecht bildet das Werkvertragsrecht. Das Werkvertragsrecht regelt sämtliche Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Herstellung eines Werkes stehen (zum Beispiel Handwerkerleistungen oder geistige Werke). Hier bberaten wir Sie umfassend zu Ihren Rechten bezogen auf Rechts- und Sachmangel, zur Verjährung von Mängelansprüchen, zu Schadensersatz und Rücktritt, Minderung, Gefahrtragung und Kündigung. Die Hauptstreitpunkte im Werkvertragsrecht sind regelmäßig Mängel des Werkes oder der Preis. Sofern kein Preis vereinbart wurde, kann der Handwerker die übliche Vergütung verlangen. Wie hoch die übliche Vergütung ist, ist oft sehr streitig. Auch Fachleute kommen dabei teilweise zu verschiedenen Ergebnissen. Bei Mangelhaftigkeit muss der Mangel gerügt werden und dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Kann er dies nicht oder lehnt er dies ab, kann auf seine Kosten die Mängelbeseitigung anderweitig beseitigt werden. Sollte es nötig sein, werden Ihre Interessen durch unsere Anwälte auch gerichtlich vertreten.
  • Schadenersatzrecht
    Ob es nun um materielle Schäden durch Unfälle oder Pflichtverletzungen geht, Fahrlässigkeit oder Vorsatz Thema sind, wir beraten Sie in der “Rolle” der Schädiger ebenso wie als Geschädigte. Schmerzensgeldfragen und anderen Ansprüchen, die nicht Vermögensschäden sind, schenken wir ebenso die notwendige Beachtung und nehmen Ihre Interessen zielstrebig wahr.
  • Steuerrecht
    Rechtsbehelfe gegenüber dem Finanzamt und Klagen vor dem Finanzgericht sind ein wesentlicher Teil unserer Mandatsbearbeitung im Bereich Steuerrecht.

    Wir bearbeiten hier streitige Fälle aus den Bereichen der Einkommenssteuer, Umsatzsteuer sowie des Steuerstrafrechts. Wir beschäftigen uns mit Steuerbescheiden, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Abgaben, Werbungskosten u. a.

  • Verkehrsrecht
    Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland haben stellen sich viele Fragen:

    1. Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?
    2. Wie finde ich anhand des gegnerischen Kennzeichens die zuständige Versicherung?
    3. Erhalte ich Verdienstausfallentgelt?
    4. Bekomme ich Nutzungsausfall für mein beschädigtes Motorrad?
    5. Wer zahlt die Arztkosten?
    6. Warum glaubt mir die gegnerische Versicherung nicht, dass ich ein Schleudertrauma erlitten habe?
    7. Wirken sich Unfallkosten bei der Einkommenssteuer oder beim Lohnsteuerjahresausgleich steuersenkend aus?
    8. Wann ist es sinnvoll, sich an den Schadenschnelldienst zu wenden?
    9. Was bringt mir die 4. KH-Richtlinie?

    Es gibt Antworten auf diese oder ähnliche Fragen. Von uns werden Sie umfassend und kompetent beraten. Im Verkehrsrecht erstreckt sich die Vertretung der rechtlichen Interessen über Schadensregulierung, Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Im zivilrechtlichen Bereich geht es vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Hier sind Schäden wie Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und vor allem bei Personenschaden auch Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Insbesondere für Berufskraftfahrer gilt es, jeden Punkt in Flensburg zu vermeiden.