Fahrer RS
4. Fahrer – Rechtsschutz
für das Lenken fremder, nicht auf das Mitglied zugelassener Fahrzeuge.
Als Fahrzeuge gelten alle Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhänger.

4. Fahrer – Rechtsschutz
für das Lenken fremder, nicht auf das Mitglied zugelassener Fahrzeuge.
Als Fahrzeuge gelten alle Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhänger.
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