EU-weite Vollstreckung ausländischer Bußgelder ab 1. Oktober 2010
INFO 08.03.2010
Zum 1. Oktober 2010 wird in Deutschland der „EU-Rahmenbeschluss zur gren-züberschreitenden Vollstreckung von Geldstrafen und –bußen„ vom 24. März 2005, umgesetzt. Diese Regelung ermöglicht es Bußgeldstellen aus anderen EU-Ländern, nichtbezahlte Geldbußen u.a. aus Straßenverkehrsverstößen auch in Deutschland zu vollstrecken. Bislang können nur österreichische Be-hörden ausstehende Bußgelder (ab einem Betrag von 25 €) hierzulande ein-treiben. [...]
